AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweizer KI Akademie Future Of Marketing GmbH, Auessere Hintergasse 5, 8353 Elgg, Stand März 2023

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für sämtliche Anmeldungen und abgeschlossene Verträge mit der Schweizer KI Akademie, getätigt über die Webseite, telefonisch, per E-Mail oder mit einem anderen Vertrag.

1a. Vertragsgegenstand

Die Schweizer KI Akademie bietet digitale Onlinekurse über ein Lernmanagementsystem LMS an. Die Kursinhalte sind modular aufgebaut und werden gestaffelt freigeschaltet. Der Vertrag bezieht sich ausschliesslich auf den Zugang zu diesen digitalen Kursinhalten.

  1. Vertragsabschluss und Zugang

Mit der Buchung und dem Versand der Zugangsdaten durch die Schweizer KI Akademie gilt der Vertrag als verbindlich abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt ist das volle Kursentgelt geschuldet, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung durch den Kunden.

  1. Kein Widerrufsrecht

Für Onlinekäufe besteht nach Schweizer Recht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Schweizer KI Akademie räumt auch kein vertragliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht ein. Eine Rückerstattung nach erfolgter Zugangsdaten-Übermittlung ist ausgeschlossen.

  1. Kursorganisation

Die Schweizer KI Akademie behält sich vor, aus organisatorischen Gründen Kurse zu verschieben, zusammenzulegen oder den Durchführungsort zu ändern. Ebenso kann sie Kurse im Fernunterricht abhalten. Im Falle von Kursleiterausfällen kann eine Vertretung eingesetzt oder der Unterrichtsmodus geändert werden.

4a. Kursstruktur und Freischaltung

Die gestaffelte Freischaltung der Kursinhalte ist Bestandteil des didaktischen Konzepts. Sie stellt weder eine Teilleistung noch einen Verzug dar. Ein Rücktritt aufgrund der modularen Struktur ist ausgeschlossen.

  1. Kursplätze und Durchführung

Um optimale Bedingungen zu gewährleisten, legt die Schweizer KI Akademie für jedes Lernangebot minimale und maximale Teilnehmerzahlen fest. Die Platzvergabe erfolgt in Reihenfolge der Anmeldungen unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung.

  1. Kursausschluss

Die Schweizer KI Akademie behält sich das Recht vor, Teilnehmende in bestimmten Fällen aus einem Kurs auszuschliessen. Ein vollständiges Kursgeld ist geschuldet, insbesondere bei Nichtbezahlung oder schwerwiegenden Verstössen gegen den Kodex für die Nutzung von KI, Wissen und Tools im Zusammenhang mit den Academy-Schulungen.

  1. Anmeldungen, Abmeldungen, Umbuchungen, Zahlung des Kursgeldes

Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung des Kursgeldes. Preise werden in Schweizer Franken angegeben. Eine Nichtzahlung ist nicht als Abmeldung zu verstehen.

Die Dauer des Vertrags richtet sich nach dem gebuchten Kurs. Die Schweizer KI Akademie kann das Kursgeld unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise erlassen.

  1. Teilzahlungen, Zahlungsverzug, Mahnkosten und interne Inkassogebühren

Teilzahlungen sind auf Anfrage möglich.

Rechnungen sind innert der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zahlbar. Bei Verfalltagsgeschäften tritt der Verzug mit Ablauf des auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatums ohne weitere Mahnung ein. In den übrigen Fällen tritt der Verzug mit Mahnung ein. Ohne Einsprache innerhalb von 30 Tagen gilt die Rechnung als akzeptiert.

Werden vereinbarte Zahlungsfristen nicht eingehalten, verfallen sämtliche gewährten Rabatte, Gutscheine, Preisnachlässe, Aktionen, Kulanzrabatte oder sonstige Vergünstigungen. In diesem Fall wird der ursprünglich gültige Preis ohne Rabatt oder Vergünstigung fällig. Bereits gewährte Abzüge können nachbelastet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Rabatt auf der Rechnung, im Angebot, bei der Buchung oder in einer sonstigen Vereinbarung ausgewiesen wurde.

Ab Eintritt des Verzugs schuldet der Kunde auf dem offenen Rechnungsbetrag einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr.

Für Mahnungen wird eine Mahngebühr von CHF 30.00 erhoben.

Für Inkassobearbeitung schuldet der Kunde zusätzlich folgende pauschale Inkassogebühren:

Bis CHF 500.00 offene Hauptforderung: CHF 150.00

CHF 500.01 bis CHF 1’500.00 offene Hauptforderung: CHF 200.00

CHF 1’500.01 bis CHF 3’000.00 offene Hauptforderung: CHF 290.00

Ab CHF 3’000.01 offene Hauptforderung: CHF 400.00

Die Geltendmachung gesetzlicher und vertraglicher Ansprüche bleibt im Übrigen vorbehalten.

Die Mahnkosten und die Inkassogebühren werden zusätzlich zur offenen Hauptforderung und zum Verzugszins geschuldet.

Ein weitergehender Schaden bleibt vorbehalten, soweit er rechtlich zulässig ist und konkret nachgewiesen werden kann.

  1. Nicht besuchte Lektionen und Termine

Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden, und die Kursgelder werden nicht zurückerstattet.

9a. Ergänzung zu Onlinekursen

Onlinekurse bieten den Vorteil, dass Teilnehmende flexibel auf die bereitgestellten Lektionen zugreifen können. Es liegt im Ermessen der Teilnehmenden, die Kurse nach ihrem eigenen Zeitplan zu absolvieren.

Technische Probleme:

Teilnehmende sind verantwortlich, über die notwendige technische Infrastruktur und Internetverbindung zu verfügen. Die Schweizer KI Akademie haftet nicht für technische Probleme oder Unterbrechungen, die den Zugang zu Kursinhalten beeinträchtigen könnten.

  1. Technische Voraussetzungen

Der Kunde ist dafür verantwortlich, über die nötige technische Infrastruktur zu verfügen. Eine fehlende Nutzung oder eingeschränkter Zugriff infolge technischer Probleme auf Kundenseite berechtigt nicht zur Rückforderung oder Vertragsauflösung.

  1. Freiwillige Zusatzleistungen

Freiwillige Leistungen wie zum Beispiel Einzelgespräche oder Antworten auf individuelle Fragen sind nicht einklagbar. Sie gelten als Geschenk und können jederzeit ohne Begründung verweigert werden. Auch wenn ein geschätzter Marktwert angegeben wird, entsteht daraus kein vertraglicher Anspruch.

  1. Mitgliedschaften und Kündigungen

Pauschal- und Wertabonnemente sind persönlich, nicht übertragbar und unabhängig von der effektiven Nutzung geschuldet.

Laufzeit: Der Vertrag hat eine jährliche Laufzeit und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt wird.

Kündigungsfrist: 3 Monate vor Vertragsjahresende, schriftlich.

Konventionalstrafe bei vorzeitiger Auflösung: Wird ein Vertrag vor Ablauf des Vertragsjahres aufgelöst, wird eine Konventionalstrafe in Höhe der restlichen Jahresgebühr fällig.

12a. Probeabonnement, Kündigungsfrist und Umwandlung in Jahresmitgliedschaft

Die Schweizer KI Akademie kann kostenpflichtige Probeabonnemente anbieten. Es dient ausschliesslich dem Kennenlernen der Akademie, der Lernmethode und des Lernmanagementsystems und gewährt nur einen zeitlich und inhaltlich beschränkten Zugang zu ausgewählten digitalen Kursinhalten.

Ein Anspruch auf bestimmte Inhalte oder einen bestimmten Umfang besteht nicht. Auswahl und Verfügbarkeit der im Probeabonnement zugänglichen Inhalte werden von der Schweizer KI Akademie festgelegt und können jederzeit angepasst, ergänzt oder entfernt werden.

Das Probeabonnement vermittelt keinen Anspruch auf Zugriff auf das gesamte Kursangebot, auf Prüfungen, Zertifikate oder individuelle Betreuung, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wird.

Die Nutzung ist nur persönlich und zu eigenen Lernzwecken im Rahmen des Probeabonnements erlaubt. Untersagt sind insbesondere systematisches oder massenhaftes Abrufen von Inhalten, das Kopieren, das Vervielfältigen, das Weitergeben, das öffentliche Zugänglichmachen sowie das Umgehen technischer Schutzmassnahmen.

Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder bei Verstössen gegen diese AGB ist die Schweizer KI Akademie berechtigt, den Zugang zum Probeabonnement sofort zu sperren oder zu beenden. Nach Freischaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts, weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

Preis und Laufzeit ergeben sich aus dem Angebot bei der Buchung oder Bestellung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser AGB, insbesondere zu Vertragsabschluss, Zahlung, Haftung und Urheberrechten.

Das kostenpflichtige Probeabonnement hat die bei der Buchung kommunizierte Laufzeit. Es beginnt bei Vertragsunterzeichnung oder Buchung.

Wenn Sie das Probeabonnement nicht fortführen möchten, bitten wir Sie, spätestens 30 Kalendertage vor Ablauf der Probezeit schriftlich zu kündigen. Massgebend ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei der Schweizer KI Akademie.

Sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine fristgerechte Kündigung eingeht, wird das Probeabonnement mit Ablauf der Probezeit automatisch in eine kostenpflichtige Jahresmitgliedschaft gemäss Ziffer 12 umgewandelt.

Ab Beginn der Jahresmitgliedschaft ist der volle Mitgliedsbeitrag für die erste Jahresperiode geschuldet.

Ab der Umwandlung gelten für die Jahresmitgliedschaft die Bestimmungen gemäss Ziffer 12, insbesondere zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung.

  1. Kursbestätigung

Bei bestandenen Prüfungen stellt die Akademie auf Wunsch eine Kursbestätigung oder ein Zertifikat aus.

  1. Haftungsausschluss und Versicherung

Haftung während Kursen: ausgeschlossen. Teilnehmende müssen selbst für ausreichende Versicherung sorgen.

Inhalte: Keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.

Keine Ergebnisgarantie: Erfolg hängt vom Engagement der Teilnehmenden ab.

Urheberrechte: Materialien dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung vervielfältigt oder verbreitet werden.

  1. Datenschutz

Die Verarbeitung von Personendaten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung der Schweizer KI Akademie. Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmenden zu.

  1. Video- und Audioaufnahmen

Solche Aufnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung sowohl der Akademie als auch der betroffenen Teilnehmenden.

  1. Programm-, Preis- und AGB-Änderungen

Die Akademie behält sich das Recht vor, Programme, Preise und diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

  1. Nachbesserung und Verzögerung einzelner Kursinhalte

Bei technischen oder organisatorischen Verzögerungen verpflichtet sich die Akademie zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Teilnehmende müssen eine solche Verzögerung schriftlich melden und eine Nachfrist setzen.

Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Verzögerte Einzelmodule rechtfertigen keine sofortige Vertragsauflösung, wenn der Kurs im Wesentlichen nutzbar bleibt.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Verträge gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

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